Garantiebedingungen

Lewenstein Garantie 2+2

(gilt nur für Produkte, die ab dem 01.09.2026 gekauft wurden)

Sehr geehrte Kundin,
Sehr geehrter Kunde,

wir gratulieren Ihnen zum Kauf Ihrer Lewenstein Nähmaschine oder Overlock / Coverlock Maschine. Sie haben mit dem Kauf einer Lewenstein Nähmaschine oder Overlock /Coverlock Maschine eine sehr gute Wahl getroffen.

Damit Sie während der Garantiezeit Ihre Lewenstein Nähmaschine oder Overlock / Coverlock Maschine unbekümmert nutzen können, sorgen wir die JuMai GmbH dafür, dass Sie bestens gewappnet sind.

Wichtige Hinweise für den Garantiefall.

1. Geräte-Registrierung

Registrieren Sie bitte Ihre Lewenstein Nähmaschine oder Overlock / Coverlock Maschine auf unserer Homepage unter www.lewenstein.eu/Garantieverlängerung innerhalb von 3 Monaten nach Kaufdatum.

2. Es gelten folgende Garantiefristen, bei normalem Hausgebrauch (nicht kommerziell oder gewerblich)

Bei Garantieverlängerung:
2 Jahre auf mechanische und elektronische Bauteile sowie den Arbeitslohn
plus weiteren 2 Jahren auf mechanische und elektronische Bauteile.

Ohne Garantieverlängerung:
2 Jahre auf mechanische und elektronische Bauteile sowie den Arbeitslohn

3. Garantiezeit

Die Garantiezeit beginnt mit dem Erwerb der neuen Lewenstein Nähmaschine oder Overlock / Coverlock Maschine und gilt ohne Garantieverlängerung 2 Jahre.

4. Eingeschränkte Garantie

Maschinen die gewerblich genutzt werden, haben eine eingeschränkte Garantie von 6 Monaten auf mechanische und elektronische Bauteile sowie den Arbeitslohn. Teile die von der Garantie ausgeschlossen sind, finden Sie unter Punkt 5.

5. Empfänger der Garantie und Ausschluss

Die Garantie und die Garantieverlängerung bezieht sich nur auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar. Ausgeschlossen sind alle dem Verschleiß unterliegenden Bauteile, versehentliche Beschädigungen, Schäden durch Fahrlässigkeit oder Ausfälle aufgrund fehlerhafter Bedienung. Bitte befolgen Sie unbedingt die Anweisungen aus der dazugehörigen Bedienungsanleitung.

Die Garantie erlischt auch:

  • wenn Reparaturen durch Dritte durchgeführt wurden
  • Veränderungen an dem Gerät durchgeführt wurden
  • Unzureichende Verpackung beim Versand des Gerätes an den autorisierten Lewenstein Fachhändler verwendet wurde
  • die Seriennummer verändert oder unleserlich ist
  • bei höherer Gewalteinwirkung
  • wenn Schäden oder Fehler verursacht werden, durch die Verwendung von nicht originalen Bau- und Zubehörteilen

In diesem Fall wird die Reparatur kostenpflichtig.

6. Verschleißteile

Verschleißteile unterliegen nicht dieser Garantiebestimmung. Folgende Teile sind ausgeschlossen:

Nadeln, Spulen, Spulengehäuse, Leuchtmittel, Kohlebürsten, Federn, nicht metallische Teile bzw. Bauteile (d.h. z.b. Gehäuseteile), Greifer, Antriebsriemen, Garnrollenhalter, Einfädelvorrichtungen (z.B. Nadeleinfädler oder Einfädeldrähte), Stichbildungsvorrichtungen, Schneidwerkzeuge und alle anderen Teile, die dem „normalem Verschleiß“ ausgesetzt sind.

7. Voraussetzungen für eine Garantieleistung

Voraussetzung für eine Garantieleistung ist, dass alle vorgeschriebenen Wartungsarbeiten bei einem autorisierten Lewenstein Fachhändler durchgeführt wurden und dass sämtliche Hinweise von Lewenstein in der Bedienungsanleitung zum Gerätebetrieb (insbesondere zu Wartungszyklen) beachtet wurden. Widrigenfalls gehen Garantieansprüche dadurch verloren.

8. Im Garantiefall

Falls eine Garantiereparatur erforderlich wird, wenden Sie sich bitte an einen autorisierten Lewenstein Fachhändler in Ihrer Nähe bzw. an den autorisierten Lewenstein Fachhändler, der Ihnen das Gerät verkauft hat. Vor Ort Service durch den autorisierten Lewenstein Fachhändler oder durch die JuMai GmbH sind kostenpflichtig, es sei denn es wurde bei Abschluss des Kaufvertrages etwas anderes schriftlich vereinbart. Selbstverständlich können Sie auch Ihre Lewenstein Nähmaschine oder Overlock / Coverlock Maschine direkt zu uns einsenden. Bitte setzen Sie sich vorher mit uns in Verbindung. Nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung können Sie das Produkt, zu Ihren Kosten, zu uns senden. Bitte legen Sie bei jedem Garantiefall Kaufvertrag bzw. Quittungsbeleg und im Falle einer Erweiterten Garantie die Bestätigung der Garantieverlängerung zur Prüfung vor. Sollten Sie als Käufer innerhalb der Garantiezeit Ihren Wohnort gewechselt haben und es besteht kein Kontakt mehr zu dem autorisierten Lewenstein Fachhändler, der Ihnen das Gerät verkauft hat, setzen Sie sich bitte mit uns (JuMai GmbH) in Verbindung.

9. Fortbestand gesetzlicher Ansprüche

Diese Garantie hat keinerlei Auswirkungen auf die gesetzliche Sachmangelhaftung, welche uneingeschränkt gegenüber dem Verkäufer fortbesteht.

10. Verschiedenes

Die Garantieverlängerung unserer Produkte wird freiwillig übernommen. In Anspruch genommene Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiefrist bzw. veranlassen auch keinen neuen Zeitpunkt einer weiteren Frist.

Alle Garantieansprüche verjähren mit dem letzten Tag der Garantiefrist. Falls ein Anspruch innerhalb der Garantiefrist geltend gemacht wurde, die geschuldete Garantieleistung jedoch noch nicht erbracht ist, tritt die Verjährung erst nach Leistungserbringung ein.

11. Gültigkeit

Diese Garantie gilt nur für Produkte, die in folgenden Ländern gekauft und durch die JuMai GmbH importiert wurden:

  • Deutschland
  • Österreich
  • Schweiz

JuMai GmbH
Röhrsdorfer Allee 14
D – 09247 Chemnitz